Musterklauseln für mehr Datenhoheit in Kommunen

Nein, es geht nicht um Streifen- oder Schachbrettmuster. Es geht um ein Projekt der Städte Bonn und Münster mit dem Verein Offene Kommunen NRW, Open NRW, einem Portal des Wirtschaftsministeriums in NRW sowie mit KDN, dem Dachverband der kommunalen IT-Dienstleister.

Musterdatennutzungsklauseln – was verbirgt sich hinter diesem typischen Behörden-Bandwurmwort und warum ist das wichtig?

Die öffentlichen Dienste gehören zu den größten Auftraggeberinnen in Deutschland. Städte kaufen ständig etwas ein, beschaffen im großen Maßstab natürlich auch digitale Produkte und schließen Verträge mit Firmen, die dann mit ihren Produkten Daten erzeugen.

Viele Firmen, wie beispielsweise die Hersteller von Apps oder die Anbieter von E-Rollern behalten die Daten, die ihre Produkte im Dienst von Städten erzeugen, für sich; meist, um sie zur Verbesserung ihrer Produkte zu nutzen. Städte wie Soest können die Daten natürlich ebenfalls gut nutzen, zum Beispiel um mit den Daten, die E-Roller auf ihren Fahrten erzeugen, die Verkehrsplanung zu verbessern.

Das Recht der Stadt die Daten der Firmen, deren Produkte sie einkauft, zu nutzen, muss allerdings vertraglich festgehalten werden. Und da setzt das Projekt der Städte Münster und Bonn an: Sie haben Musterklauseln erarbeitet, die öffentliche Einrichtungen nutzen können, wenn sie mit einem Anbieter einen Vertrag schließen und diese im Internet veröffentlicht.

Einige dieser Musterklauseln lauten dann wie folgt:

„Das Urheberrecht der erzeugten und verarbeiteten Daten liegt ausschließlich und zeitlich unbefristet bei der Stadt Musterstadt.“

„Ein Zugriff bzw. alternative Bereitstellung der Rohdaten durch den Auftragnehmer ist grundsätzlich technisch möglich und ist im Angebotspreis enthalten.“

Wenn Städte nicht darauf achten, dass solche Klauseln in Verträgen festgehalten sind, kann es passieren, dass Daten von den Anbietern zurückgekauft werden müssen, wenn man sie nutzen will. Und wenn die Städte nicht das Urheberrecht für Bilder und andere Daten haben, können Firmen sie an Dritte weitergeben, ohne dass die Stadt informiert werden muss.

Wenn Städte die Hoheit über die Daten haben, die mit den Produkten und Dienstleistungen erzeugt werden, die in ihrem Namen eingesetzt werden, spricht man von Datensouveränität. Die Stadt Soest hat sich zum Ziel gesetzt, diese Souveränität in den nächsten Jahren zu stärken und bei allen Vertragsabschlüssen auf die Datenhoheit zu achten. Dafür hat Soest im Jahr 2021 eine Datenstrategie verabschiedet. Soest ist eine von bisher sehr wenigen Städten in Deutschland, die so eine Strategie haben. Sicherlich werden auch die Musterklauseln demnächst hier zum Einsatz kommen.

Hier findet man die Musterklauseln:

www.github.com/od-ms/datennutzungsklauseln-muster

Mensch schreibt auf Papier

Bildquelle: unsplash_romain dancre

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